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P-Konto einrichten & Pfändungstabelle verstehen

P-Konto einrichten: Pfändungsschutz aktivieren, Freibeträge 2025 nutzen, Erhöhung bei Unterhaltspflichten beantragen.

P-Konto einrichten & Pfändungstabelle verstehen

P-Konto einrichten & Pfändungstabelle verstehen

Eine Kontopfändung trifft Sie meist ohne Vorwarnung. Das Konto ist gesperrt, Gehalt und Sozialleistungen blockiert, Daueraufträge für Miete und Strom prallen ab. In dieser Situation verschafft Ihnen ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) sofort Handlungsfähigkeit zurück. Ihr gesetzlicher Freibetrag bleibt geschützt – Sie können wieder über Ihr Existenzminimum verfügen.

Ich erkläre Ihnen, wie Sie Ihr Konto innerhalb von 4 Werktagen umwandeln, welche Freibeträge 2025 gelten und wie Sie den Schutz bei Unterhaltspflichten erhöhen. Sie erfahren auch, welche Fehler Sie unbedingt vermeiden müssen.

60-Sekunden-Antwort: Wann brauchen Sie ein P-Konto?

Sofort handeln bei:

  • Kontopfändung bereits erfolgt (Umwandlung binnen 1 Monat wirkt rückwirkend)
  • Pfändungsbeschluss zugestellt (vorsorglich einrichten)
  • Mehrere Gläubiger fordern gleichzeitig (weitere Pfändungen drohen)

Für Sie relevant, wenn:

  • Ihr monatliches Einkommen unter 4.000 € liegt
  • Sie Sozialleistungen oder Kindergeld beziehen
  • Sie Unterhaltspflichten haben (Freibetrag erhöht sich deutlich)

Was ist ein P-Konto und wie funktioniert der Pfändungsschutz?

Das P-Konto ist Ihr bestehendes Girokonto mit aktiviertem Pfändungsschutz. Sie wandeln es bei Ihrer Bank um – ein neues Konto brauchen Sie nicht. Ab dem Zeitpunkt der Umwandlung schützt das Gesetz einen monatlichen Grundfreibetrag von 1.500 € automatisch vor Pfändungen (§ 850k ZPO).

So funktioniert der Schutz in der Praxis:

Geht Ihr Gehalt oder Ihre Rente auf das P-Konto ein, können Sie bis zur Höhe Ihres Freibetrags frei darüber verfügen. Geld, das darüber hinausgeht, fließt an Ihren Gläubiger. Die Bank führt dies automatisch ab – Sie müssen nichts tun.

Bei Unterhaltspflichten oder bestimmten Sozialleistungen erhöht sich Ihr geschützter Betrag erheblich. Dafür benötigen Sie allerdings eine offizielle Bescheinigung. Ohne diese Bescheinigung gewährt die Bank nur den Grundfreibetrag von 1.500 €, selbst wenn Sie Anspruch auf mehr hätten.

Wichtige Eigenschaft: Guthabenübertrag über 3 Monate

Verbrauchen Sie Ihren Freibetrag in einem Monat nicht komplett, schützt das Gesetz das Restguthaben für weitere drei Monate. Erst im vierten Monat wird ungenutztes Guthaben pfändbar. Diese Regelung verhindert, dass Sie Geld "verlieren", wenn in einem Monat die Ausgaben niedriger waren.

Beispiel: Sie haben einen Freibetrag von 1.500 € und verbrauchen im Januar nur 1.200 €. Die verbleibenden 300 € können Sie im Februar, März und April zusätzlich zu Ihrem laufenden Freibetrag nutzen. Ab Mai wären diese 300 € ohne Nutzung pfändbar.

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Pfändungstabelle 2025: Diese Freibeträge gelten

Die Pfändungsfreibeträge steigen regelmäßig und orientieren sich am steuerlichen Grundfreibetrag. Ab dem 1. Juli 2024 und gültig für das Jahr 2025 gelten diese Beträge:

Grundfreibetrag ohne Unterhaltspflichten:

  • 1.500,00 € monatlich für Sie persönlich

Erhöhung bei Unterhaltspflichten:

  • Für die 1. Person (z.B. Ehepartner oder erstes Kind): + 560,00 €
  • Für die 2. bis 5. Person: je + 310,00 €

Diese Erhöhungen wirken kumulativ. Eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern erhält einen Gesamtfreibetrag von 2.370 € (1.500 € + 560 € + 310 €). Dazu kommt vollständig geschütztes Kindergeld, wenn sie eine Bescheinigung vorlegt.

Zusätzlich geschützte Leistungen

Bestimmte Zahlungen sind vollständig geschützt und kommen zum Freibetrag hinzu (§ 850k Abs. 2 ZPO):

  • Kindergeld in voller Höhe
  • Leistungen nach SGB II (Bürgergeld) und SGB XII (Sozialhilfe)
  • Grundrente
  • Wohngeld

Ohne Bescheinigung rechnet die Bank diese Beträge auf den normalen Freibetrag an – bei Überschreitung wären sie pfändbar. Die Bescheinigung ist also existenziell wichtig.

P-Konto einrichten: So gehen Sie vor

Schritt 1: Antrag bei Ihrer Bank stellen

Sie haben einen Rechtsanspruch auf Umwandlung Ihres Kontos in ein P-Konto (§ 850k Abs. 1 ZPO). Die Bank darf dies nicht verweigern. Besuchen Sie Ihre Filiale persönlich oder nutzen Sie das Online-Banking, wenn Ihre Bank dies anbietet.

Die Bank muss die Umwandlung innerhalb von 4 Werktagen durchführen. Diese Frist ist gesetzlich verbindlich. In der Praxis erfolgt die Umstellung meist binnen 24-48 Stunden.

Schritt 2: Fristen beachten bei bereits erfolgter Pfändung

Wurde Ihr Konto bereits gepfändet, haben Sie genau einen Monat Zeit für die Umwandlung. Schaffen Sie das, wirkt der Pfändungsschutz rückwirkend ab dem Tag der Pfändung. Bereits gesperrtes Guthaben bis zur Höhe Ihres Freibetrags wird wieder verfügbar.

Diese Monatsfrist ist kritisch. Versäumen Sie sie, verlieren Sie das zum Pfändungszeitpunkt vorhandene Guthaben unwiderruflich an den Gläubiger – selbst wenn es unter Ihrem Freibetrag liegt.

Schritt 3: P-Konto-Bescheinigung besorgen

Für die Erhöhung des Freibetrags brauchen Sie eine offizielle Bescheinigung. Diese erhalten Sie bei:

Für Unterhaltspflichten:

  • Ihrem Arbeitgeber (bestätigt unterhaltsberechtigte Personen)
  • Familienkasse (für Kindergeldbezug)
  • Jobcenter oder Sozialamt

Für besondere Sozialleistungen:

  • Der auszahlenden Stelle (z.B. Familienkasse für Kindergeld)
  • Rentenversicherung (bei Grundrente)

Allgemeine Bescheinigungen:

  • Anerkannte Schuldnerberatungsstellen
  • Rechtsanwälte
  • Vollstreckungsgerichte (auf Antrag)

Die Bescheinigung legen Sie Ihrer Bank vor. Diese erhöht dann Ihren Freibetrag entsprechend. Die Bescheinigung gilt für 12 Monate, danach müssen Sie sie erneuern.

Schritt 4: Kontowechsel bei Verweigerung

Verweigert Ihre Bank die Umwandlung (was rechtswidrig wäre), haben Sie zwei Optionen:

  1. Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
  2. Wechsel zu einer anderen Bank, die das P-Konto einrichtet

Seit 2016 müssen Banken jedem ein Basiskonto als P-Konto anbieten – auch bei negativer SCHUFA oder fehlendem Wohnsitz (§ 850k Abs. 7 ZPO, § 31 Zahlungskontengesetz).

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Sonderfälle und häufige Probleme

Gemeinschaftskonten können nicht umgewandelt werden

Ein P-Konto muss ein Einzelkonto sein (§ 850l ZPO). Führen Sie Ihr Konto gemeinsam mit Ihrem Partner, müssen Sie es zunächst trennen. Die Bank teilt das Guthaben zu gleichen Teilen auf zwei Einzelkonten auf. Eines davon können Sie dann in ein P-Konto umwandeln.

Bei Pfändung eines Gemeinschaftskontos: Der nicht betroffene Partner hat oft keinen Zugriff mehr auf sein eigenes Geld. Die Trennung des Kontos sollte dann sofort erfolgen.

Nur ein P-Konto pro Person erlaubt

Sie dürfen nur ein einziges P-Konto führen. Banken gleichen dies über zentrale Datenbanken ab. Ein zweites P-Konto wird abgelehnt oder rückwirkend in ein normales Konto umgewandelt – mit der Folge, dass der Pfändungsschutz entfällt.

Aufrechnung durch die eigene Bank

Ihre Bank darf eigene Forderungen (etwa aus einem überzogenen Dispo) unter bestimmten Umständen mit Ihrem geschützten Guthaben verrechnen. Die Rechtslage ist hier komplex (BGH XI ZR 7/14).

Grundregel: Die Bank darf nicht aufrechnen, wenn Sie dadurch unter Ihr Existenzminimum fallen. In der Praxis sollten Sie bei einem P-Konto Dispokredite generell vermeiden oder kündigen lassen.

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Schützt das P-Konto vor allen Pfändungen?

Das P-Konto schützt nur Ihr Kontoguthaben bis zur Höhe Ihres Freibetrags. Es schützt Sie nicht vor:

  • Sachpfändungen (z.B. Ihres Autos oder Möbeln)
  • Lohnpfändungen direkt beim Arbeitgeber
  • Pfändungen anderer Konten, die Sie besitzen

Auch gegen Steuerschulden oder Unterhaltsrückstände wirkt das P-Konto. Der Freibetrag gilt gegenüber allen Gläubigern gleichermaßen. Allerdings kann das Vollstreckungsgericht bei Unterhaltsforderungen einen niedrigeren Freibetrag festsetzen (§ 850k Abs. 4 ZPO).

Hat ein P-Konto Nachteile?

Ein P-Konto ist ein reines Schutzinstrument ohne nennenswerte Nachteile:

Keine SCHUFA-Belastung: Die Umwandlung in ein P-Konto wird nicht an die SCHUFA gemeldet. Ihre Bonität verschlechtert sich dadurch nicht.

Normale Kontofunktionen: Überweisungen, Daueraufträge und Lastschriften funktionieren wie gewohnt – solange Sie innerhalb Ihres Freibetrags bleiben.

Keine Kündigungsmöglichkeit: Die Bank darf Ihnen das Konto wegen der Umwandlung nicht kündigen. Dies wäre ein Verstoß gegen § 850k ZPO.

Einzige Einschränkung: Sie können das Konto nicht überziehen. Ein Dispokredit ist auf einem P-Konto nicht möglich oder wird gestrichen.

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Häufige Fragen zum P-Konto

Kann ich mein P-Konto wieder in ein normales Konto zurückwandeln?

Ja, jederzeit. Sobald keine Pfändungen mehr vorliegen und Sie den Schutz nicht mehr benötigen, können Sie bei Ihrer Bank die Rückumwandlung beantragen. Dies erfolgt meist binnen weniger Tage.

Was passiert mit Geld, das über meinem Freibetrag liegt?

Die Bank führt den überschießenden Betrag automatisch an den Gläubiger ab. Dies geschieht monatlich. Sie können nicht auf dieses Geld zugreifen.

Muss ich jeden Monat eine neue Bescheinigung vorlegen?

Nein. Die P-Konto-Bescheinigung gilt für 12 Monate. Erst nach Ablauf müssen Sie sie erneuern. Ändern sich Ihre Unterhaltspflichten (z.B. durch Geburt eines Kindes), können Sie jederzeit eine aktualisierte Bescheinigung einreichen.

Kann die Bank Gebühren für das P-Konto verlangen?

Ja, allerdings dürfen diese nicht höher sein als für ein normales Girokonto. Viele Banken erheben keine Zusatzgebühren. Achten Sie bei einem Kontowechsel auf kostenlose P-Konto-Angebote.

Was ist mit Kindergeld auf einem Gemeinschaftskonto?

Fließt Kindergeld auf ein Gemeinschaftskonto, das gepfändet wird, ist es zunächst nicht geschützt. Sie müssen das Konto in Einzelkonten trennen, eines davon in ein P-Konto umwandeln und dann eine Bescheinigung über den Kindergeldbezug vorlegen. Erst dann ist das Kindergeld vollständig geschützt.

Schützt mich das P-Konto auch bei Insolvenz?

Das P-Konto ist kein Insolvenzschutz, sondern ein Pfändungsschutz. Während der Insolvenz bleibt Ihr P-Konto bestehen und schützt weiterhin Ihren Freibetrag. Viele Schuldner richten das P-Konto bereits vor der Insolvenzeröffnung ein, um handlungsfähig zu bleiben.

P-Konto jetzt einrichten: Existenzminimum sichern

Eine Kontopfändung gefährdet Ihre Existenz unmittelbar. Das P-Konto verschafft Ihnen binnen 4 Werktagen wieder Zugriff auf Ihr geschütztes Guthaben. Bei bereits erfolgter Pfändung haben Sie nur einen Monat Zeit für die rückwirkende Umwandlung.

Ich unterstütze Sie bei:

  • Sofortiger Beantragung des P-Kontos bei Ihrer Bank
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  • Berechnung Ihres individuellen Freibetrags (inkl. Unterhaltspflichten)
  • Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei Bankverweigerung

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Die Inhalte wurden mit größter Sorgfalt erstellt, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Für Ihre konkrete Situation empfehlen wir die Beratung durch einen Rechtsanwalt für Insolvenzrecht oder eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle.

Stand: November 2025 | Autor: Dr. Stefan Exner, Rechtsanwalt mit 32 Jahren Erfahrung im Insolvenzrecht

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