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Ratgeber
Viele Menschen fragen sich, ob sie eine Insolvenz online beantragen können. Die Antwort lautet Nein – in Deutschland ist es nicht möglich, eine Insolvenz vollständig online zu beantragen. Trotzdem gibt es viele Online-Ressourcen, die den Prozess unterstützen und erleichtern können. Wir helfen Ihnen dabei, denn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens kann der erste Schritt zu Ihrem wirtschaftlichen Neubeginn sein.
Das Wichtigste auf einen Blick
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Die Beantragung eines Insolvenzverfahrens in Deutschland muss schriftlich beim zuständigen Insolvenzgericht erfolgen; eine vollständige Online-Einreichung ist nicht möglich.
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Vor der Antragstellung ist eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern notwendig, die teilweise online vorbereitet werden kann, um den Prozess zu erleichtern.
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Für ein erfolgreiches Insolvenzverfahren sind präzise und vollständige Angaben im Antrag erforderlich; häufige Fehler können zu Verzögerungen oder zur Versagung der Restschuldbefreiung führen.
1. Kann man eine Insolvenz online beantragen?
In Deutschland ist die Beantragung eines Insolvenzverfahrens nicht vollständig online möglich. Die Gesetzgebung schreibt vor, dass der Antrag auf privatinsolvenz beantragen schriftlich beim zuständigen Insolvenzgericht eingereicht werden muss. Dies bedeutet, dass eine persönliche Einreichung des Antrags erforderlich ist; eine Online-Einreichung ist nicht zulässig.
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Trotzdem gibt es Möglichkeiten, den Prozess durch die Nutzung von Online-Ressourcen zu erleichtern. Beispielsweise können vorbereitende Schritte und die Kommunikation mit Anwälten und Beratungsstellen online erfolgen. Dies kann den Prozess beschleunigen und den Stress für den Schuldner verringern. Es ist jedoch wichtig zu verstehen, dass die endgültige Einreichung des Antrags nach wie vor in schriftlicher Form erfolgen muss.
Eine Kanzlei kann den Klienten bei der Schuldenregulierung unterstützen, indem sie die Kommunikation mit Gläubigern übernimmt und bei der Bearbeitung von Insolvenzverfahren hilft.
Die Voraussetzung für die Einreichung des Insolvenzantrags ist eine vorherige außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern. Diese Einigung kann jedoch teilweise online vorbereitet und durchgeführt werden, was den Prozess erleichtert und verkürzt.
2. Online-Formulare für die Privatinsolvenz
Privatpersonen können die Anmeldung zur Privatinsolvenz durch Online-Formulare unterstützen. Diese Formulare können online heruntergeladen oder bei Gerichten, Anwälten oder Schuldnerberatungen angefordert werden. Sie enthalten wichtige Informationen, die vollständig und korrekt ausgefüllt und mit den erforderlichen Belegen ergänzt werden müssen.
Dabei muss der passende Insolvenztyp gewählt werden (Bei einer Privatperson gibt des die Regelinsolvenz und die Verbraucherinsolvenz, bei einer juristischen Person nur die Regelinsolvenz). Jeder Typ hat andere Formulare und Regeln, die zu beachten sind. Hier sollte ein erfahrener Insolvenzanwalt hinzugezogen werden.
Es ist wichtig, dass alle erforderlichen Unterlagen sorgfältig vorbereitet und dem Antrag beigefügt werden. Dazu gehören unter anderem ein detailliertes Verzeichnis der Gläubiger und Schulden sowie aktuelle finanzielle Dokumente wie Jahresabschlüsse und Vermögensübersichten.
Die Nutzung dieser Online-Formulare kann den Prozess der Privatinsolvenz erheblich vereinfachen, erfordert jedoch eine sorgfältige und genaue Bearbeitung.
3. Außergerichtliche Einigung mit Gläubigern online
Vor der Antragstellung ist ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch notwendig. Dieser Prozess kann auch online unterstützt werden, indem entsprechende Formulare ausgefüllt und eingereicht werden. Ein Anwalt kann dann die Kommunikation mit den Gläubigern übernehmen und versucht, eine Einigung zu erzielen.
Das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren dauert in der Regel zwei bis drei Monate. Während dieses Zeitraums wird versucht, eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden. Die Online-Unterstützung durch Anwälte und Beratungsstellen kann hierbei sehr hilfreich sein. Diese bieten oft Formulare und Hilfestellungen an, um den Prozess zu erleichtern.
Sollte eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein, kann ein Anwalt eine Bescheinigung über das Scheitern der Einigung ausstellen, die für den Insolvenzantrag notwendig ist. Ein Beratungshilfeschein kann zudem beim Amtsgericht beantragt werden, um die Kosten für die außergerichtliche Insolvenz zu reduzieren.
4. Online-Beratung für Schuldner
Obwohl die endgültige Antragstellung einer Privatinsolvenz nicht online möglich ist, können viele Beratungs- und Vorbereitungsschritte online erfolgen.
Die erste Kontaktaufnahme kann auf verschiedene Weisen erfolgen:
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Man kann bequem online einen Anwalt kontaktieren.
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Alternativ kann man auch telefonisch Kontakt aufnehmen.
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Eine Kontaktaufnahme per E-Mail ist ebenfalls möglich.
Diese erste Beratung kann oft schon viele Fragen klären und den Schuldner auf den weiteren Prozess vorbereiten.
Online-Beratungen bieten den Vorteil, dass sie flexibel und zugänglich sind. Schuldner können jederzeit und von überall aus mit Beratern und Anwälten in Kontakt treten. Dies kann insbesondere für Menschen in abgelegenen Gegenden oder mit eingeschränkter Mobilität eine große Erleichterung darstellen.
5. Einsicht in Insolvenzverfahren online
Ja, man kann Bekanntmachungen zu Privatinsolvenzverfahren online einsehen. Diese Informationen sind somit leicht zugänglich. Die zentrale Plattform zur Einsichtnahme in Insolvenzverfahren in Deutschland ist die Website www.insolvenzbekanntmachungen.de. Auf dieser Seite werden alle relevanten Bekanntmachungen zu beantragten Insolvenzverfahren veröffentlicht, was sowohl für Gläubiger als auch für Schuldner von großer Bedeutung ist.
Die Einsichtnahme in Insolvenzverfahren ermöglicht es den Beteiligten, den Status des Verfahrens zu überprüfen und Transparenz zu gewährleisten. Dies ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass alle Parteien über den Fortschritt des Verfahrens informiert sind und entsprechend reagieren können.
6. Die Rolle des Insolvenzverwalters
Der Insolvenzverwalter spielt eine zentrale Rolle im Insolvenzverfahren. Er ist verantwortlich für die Verwaltung des Vermögens des Schuldners während des Verfahrens. Dazu gehört auch die regelmäßige Information der Gläubiger über den Fortschritt des Verfahrens.
Eine weitere wichtige Aufgabe des Insolvenzverwalters ist die Prüfung und Bewertung der Ansprüche der Gläubiger. Er sorgt dafür, dass die Vermögenswerte des Schuldners verwertet werden, um die Gläubiger zu befriedigen. Der Kontakt zwischen dem Insolvenzverwalter und dem Schuldner erfolgt in der Regel schriftlich oder durch persönliche Gespräche.
Durch die enge Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter können Schuldner sicherstellen, dass das Verfahren ordnungsgemäß abläuft und alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Dies ist entscheidend, um die Restschuldbefreiung zu erlangen und einen finanziellen Neuanfang zu ermöglichen.
7. Anforderungen und Vorbereitung für den Insolvenzantrag
Ein sorgfältig ausgefüllter Antrag zur Privatinsolvenz muss Details zu persönlichen Informationen, Vermögen und Gläubigern enthalten. Sollte der Antrag unzulässig sein, kann das Insolvenzgericht ihn zurückweisen, was den Antragsteller in eine schwierige Lage bringen kann. Daher ist es ratsam, einen fachkundigen Berater zur Unterstützung bei der Antragstellung hinzuzuziehen.
Der strategische Ansatz bei der Antragstellung ist entscheidend, um die Insolvenz effektiv als Sanierungsinstrument zu nutzen. Der Insolvenzantrag muss schriftlich beim zuständigen Gericht eingereicht werden. Für den Antrag sind ein detailliertes Verzeichnis von Gläubigern und Schulden sowie aktuelle finanzielle Dokumente wie Jahresabschlüsse und Vermögensübersichten erforderlich.
Zusätzlich sollten Vermögen und Einkommen erfasst werden, wobei unpfändbare Anteile zu beachten sind. Eine frühzeitige Vorbereitung und die Einhaltung der Fristen erhöhen die Chancen auf eine erfolgreiche Sanierung. Es ist wichtig, den Antrag nicht bis zur letzten Minute hinauszuzögern, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
8. Kosten und Gebühren bei der Privatinsolvenz
Die Gesamtkosten einer Privatinsolvenz bewegen sich in der Regel zwischen 2.000 und 2.500 Euro, abhängig von der Komplexität des Verfahrens. Diese Kosten setzen sich aus Gerichtskosten und der Vergütung des Insolvenzverwalters zusammen, zusätzlich können kleinere Gebühren für administrative Aufgaben hinzukommen. Es ist wichtig, dass die Kosten für das Insolvenzverfahren im Voraus gedeckt sind, um die Durchführung erfolgreich zu gewährleisten.
Seit dem 1. Oktober 2020 müssen pfändbare Einnahmen für drei Jahre an einen vom Gericht bestimmten Treuhänder abgetreten werden. Beratungs- und Prozesskostenhilfe kann in Anspruch genommen werden, wenn die Anwaltskosten nicht selbst getragen werden können.
Die Restschuldbefreiung ermöglicht es zahlungsunfähigen Schuldnern, nach einem bestimmten Zeitraum von ihren verbleibenden Schulden befreit zu werden.
9. Häufige Fehler bei der Beantragung der Privatinsolvenz
Einer der häufigsten Fehler bei der Beantragung der Privatinsolvenz ist das Einreichen unrichtiger oder unvollständiger Angaben im Antrag. Dies kann nicht nur zu Verzögerungen führen, sondern auch zur Versagung der Restschuldbefreiung. Außerdem können Vermögensübertragungen vor dem Antrag angefochten werden, wenn sie die Gläubiger benachteiligen.
Ein weiterer Fehler ist die Abmeldung eines Gewerbes vor der Beantragung der Privatinsolvenz. Dies kann gefährlich sein und sollte gut überlegt sein. Auch ein sogenannter Insolvenz-Tourismus, bei dem Selbständige nach England ausweichen, bietet meist keine Vorteile.
Ein schriftlicher Vertrag dokumentiert den Vergleich, wenn alle Gläubiger dem vorgeschlagenen Zahlungsplan zustimmen. Die Einigung sollte so gestaltet sein, dass sie für alle Parteien vorteilhaft ist, um die Zustimmung der Gläubiger zu sichern.
10. Prozesskostenhilfe für das Insolvenzverfahren
Natürliche Personen
Natürliche Personen haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe.
Die bei Gericht anfallenden Kosten und die Kosten des Insolvenzverwalters für das Insolvenzverfahren selbst, den Schuldenbereinigungsplan und das Restschuldbefreiungsverfahren werden gestundet bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung. Bis dahin hat der Schuldner also in der Regel nichts zu zahlen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn das Vermögen des Schuldners voraussichtlich ausreicht, um diese Kosten zu decken. Das ist aber der absolute Ausnahmefall.
Wenn der Schuldner sich im Insolvenzverfahren wirtschaftlich erholt, hat er am Ende der Restschuldbefreiung die Kosten des Insolvenzverfahrens zu tragen. Ist der Schuldner auch nach der Restschuldbefreiung nicht in der Lage, aus seinem Einkommen und seinem Vermögen die Kosten des Insolvenzverfahrens zu tragen, so kann das Gericht die Stundung um bis zu 4 Jahre verlängern. Danach fallen die Kosten der Staatskasse zur Last.
Die Kosten bei Gericht und für den Insolvenzverwalter belaufen sich je nach Fall zwischen ca. 300,00 € und 3.000,00 €.
Prozesskostenhilfe für Anwaltskosten erhält der Schuldner grundsätzlich nicht. Das Gesetz geht in § 4a InsO davon aus, dass der Schuldner im Insolvenzverfahren regelmäßig selbst seine Rechte wahrnehmen kann. Denn dem Insolvenzgericht obliegt eine Fürsorgepflicht, die insbesondere in Verbraucherinsol-venzverfahren gegenüber den häufig Rechtsunkundigen auch eine eingehende Beratung erforderlich machen kann. Etwas anderes kann gelten, wenn etwa ein Insolvenzgläubiger eine Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung angemeldet hat, ein Insolvenzgläubiger einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung gestellt hat oder im Verfahren zur Zustimmungsersetzung nach § 309 InsO im Rahmen des Schuldenbereinigungsplanverfahrens.
Hat ein Schuldner Sprachschwierigkeiten, ist ihm ein Dolmetscher zur Seite zu stellen. Einem behinderten Schuldner kann ein Betreuer behilflich sein.
Juristische Personen (GmbH, (UG haftungsbeschränkt), AG, Verein u.a.)
Juristischen Personen kann keine Prozesskostenhilfe gewährt werden.
11. Beratungshilfe
Beratungshilfe für die außergerichtliche Schuldenbereinigung
Die Gewährung von Beratungshilfe für den außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO ist möglich. Beratungshilfe wird aber ausschließlich und nur gewährt für die Wahrnehmung von Rechten, nicht für eine Beratung in allgemeinen Lebensfragen, zu denen auch wirtschaftlichen Aspekte und die Beratung des Schuldners gehören. Der Schuldner muss dem Gericht (Rechtspfleger) darlegen, dass es im Wesentlichen um die Klärung rechtlicher, nicht wirtschaftlicher Fragen geht.
Bildlich: Beratungshilfe heißt, zu erklären, wie man den Steigbügel nutzt und aufs Pferd kommt. Raufsteigen und Reiten muss man dann selbst ohne fremde Hilfe und Beratung.
Allerdings: Beratungshilfe wird nur subsidiär gewährt wird. Vorrangig ist eine allgemeine Schuldnerberatungsstellen in Anspruch zu nehmen. Schuldnerberatungsstellen sollen eine für den Schuldner kostenlose Beratung gewährleisten.
Ihr Rechtsanwalt für Insolvenzrecht
Ein Rechtsanwalt für Privatinsolvenz bietet umfassende Unterstützung bei außergerichtlichen Schuldenbereinigungen und Insolvenzen. Ein erfahrener Anwalt kann einen rechtssicheren Plan zur Schuldenbereinigung erstellen und die finanzielle Situation der Mandanten analysieren. Es ist ratsam, sich professionell beraten zu lassen, um Fehler bei der Antragstellung zu vermeiden.
Die Begleitung durch einen Anwalt erstreckt sich über das gesamte Insolvenzverfahren, einschließlich der Wohlverhaltensphase. Anwälte übernehmen die Kommunikation mit Gläubigern und stellen sicher, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Dies kann den Prozess erheblich erleichtern und die Chancen auf eine erfolgreiche Restschuldbefreiung erhöhen.
Zusammenfassung
Die Beantragung einer Privatinsolvenz ist ein komplexer Prozess, der sorgfältige Vorbereitung und genaue Informationen erfordert. Obwohl eine vollständige Online-Beantragung in Deutschland nicht möglich ist, bieten Online-Ressourcen und Beratungsdienste wertvolle Unterstützung. Von der Nutzung von Online-Formularen bis hin zur Beratung und Einsicht in Insolvenzverfahren - die Digitalisierung erleichtert viele Schritte im Insolvenzantrag.
Mit der richtigen Unterstützung und sorgfältigen Vorbereitung können Schuldner ihre Schulden erfolgreich bewältigen und einen finanziellen Neuanfang wagen. Die Zusammenarbeit mit Anwälten und die Nutzung von Online-Ressourcen können den Prozess erheblich vereinfachen und die Chancen auf eine erfolgreiche Restschuldbefreiung erhöhen.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich eine Privatinsolvenz vollständig online beantragen?
Eine Privatinsolvenz kann nicht vollständig online beantragt werden, da der Antrag schriftlich beim zuständigen Insolvenzgericht eingereicht werden muss. Online-Ressourcen können jedoch dabei helfen, den Prozess zu erleichtern.
Welche Unterlagen benötige ich für den Insolvenzantrag?
Für den Insolvenzantrag benötigen Sie ein detailliertes Verzeichnis der Gläubiger und Schulden sowie aktuelle finanzielle Dokumente wie Jahresabschlüsse und Vermögensübersichten.
Was kostet eine Privatinsolvenz?
Die Kosten einer Privatinsolvenz belaufen sich in der Regel auf etwa 2.000 bis 2.500 Euro, abhängig von der Komplexität des Verfahrens. Es ist ratsam, die genauen Kosten im Vorfeld mit einem Fachanwalt zu klären.
Wie kann ich eine außergerichtliche Einigung mit meinen Gläubigern online erreichen?
Eine außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigern kann erreicht werden, indem Sie online die erforderlichen Formulare einreichen und einen Anwalt mit der Kommunikation beauftragen. Dies kann den Prozess erheblich vereinfachen und die Verhandlungen professionell führen.
Welche Rolle spielt ein Insolvenzverwalter?
Der Insolvenzverwalter spielt eine entscheidende Rolle, indem er das Vermögen des Schuldners verwaltet, die Gläubiger informiert und die Verwertung von Vermögenswerten sicherstellt. Seine Aufgaben sind essenziell für den Ablauf des Insolvenzverfahrens und den Schutz der Gläubigerinteressen.